Skip to main content

Unfallflucht und Trunkenheit

Veröffentlicht in

Am Donnerstagmorgen des 18.02.2010, gegen 08.40 Uhr, beobachteten aufmerksame Zeuginnen ein weißes Wohnmobil, welches beim Einparken auf einem Parkplatz am Thunesweg im Ratinger Ortsteil Lintorf einen dort bereits parkenden blauen PKW Opel Astra berührte und leicht beschädigte. Obwohl dabei allein am Opel ein geschätzter Sachschaden in Höhe von rund 500,- Euro entstand, kam der 49-jährige Fahrer des weißen Fords seinen Verpflichtungen als Unfallbeteiligter nicht nach. Vielmehr parkte er sein Wohnmobil ein weiteres Mal, an einem anderen Ort des Parkplatzes ein. Danach holte er am Unfallort noch ein Blinkerglas seines Fahrzeugs, welches bei der Kollision zuvor abgefallen war, um dieses einzustecken und damit wichtige Spuren zu beseitigen.

Als die von den vorbildlichen Zeugen alarmierte Ratinger Polizei den 49-jährigen Ratinger am Unfallort nur wenige Minuten später antraf und befragte, bestritt dieser zunächst jede Unfallbeteiligung. Erst nach Hinweis auf das abgefallene, an seinem Wohnmobil fehlende und in seiner Tasche steckende Blinkerglas, räumte der Beschuldigte den Unfallhergang ein. Dabei wurde deutlicher Alkoholgeruch im Atem des Mannes festgestellt. Ein durchgeführter Alkoholvortest ergab einen Wert von rund 1,6 Promille (0,79 mg/l). Im eingeleiteten Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht und Trunkenheit wurden mit richterlicher Anordnung gleich zwei Blutproben durchgeführt, da der Beschuldigte behauptete, erst nach dem Unfall, in seinem Wohnmobil, hochprozentigen Alkohol getrunken zu haben. Der Führerschein des Mannes wurde gegen den ausdrücklichen Widerspruch des 49-Jährigen beschlagnahmt, dem Ratinger bis auf weiteres jedes Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge ausdrücklich untersagt.